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   KG, 13.11.1998 - 1 AR 1314/98 - 5 ARs 19/98, 1 AR 1314/98, 5 ARs 19/98   

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KG, 13.11.1998 - 1 AR 1314/98 - 5 ARs 19/98, 1 AR 1314/98, 5 ARs 19/98 (https://dejure.org/1998,39677)
KG, Entscheidung vom 13.11.1998 - 1 AR 1314/98 - 5 ARs 19/98, 1 AR 1314/98, 5 ARs 19/98 (https://dejure.org/1998,39677)
KG, Entscheidung vom 13. November 1998 - 1 AR 1314/98 - 5 ARs 19/98, 1 AR 1314/98, 5 ARs 19/98 (https://dejure.org/1998,39677)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Jena, 15.11.2017 - 1 St 292 OJs 2/14

    Strafverfahren: Bindungswirkung der Eröffnungsentscheidung; Rückverweisung an ein

    Anderenfalls ist dessen Entscheidung nichts anderes als eine unzulässige Umgehung der - in formelle Rechtskraft erwachsenen - Eröffnungsentscheidung des höherrangigen Gerichts und der ihr zugrunde liegenden rechtlichen Bewertung (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 13.11.1998, 1 AR 1314/98, bei juris), zudem mit der Folge einer Verfahrensverzögerung.
  • KG, 21.07.2010 - 2 AR 83/10

    Berufungsstrafverfahren: Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer

    Rspr. des KG, vgl. u.a. Beschlüsse vom 5. März 2001, 3 ARs 3/01, juris Rdn. 6, vom 13. November 1998, 5 ARs 19/98 und vom 16. Juni 1998, 5 ARs 13/98; Meyer-Goßner, § 19 StPO Rdn. 2, § 14 StPO Rdn. 2 m.w.N.).
  • KG, 13.03.2009 - 1 AR 273/09

    Strafverfahren: Bindungswirkung einer rechtsfehlerhaften Verweisung an das höhere

    Eine veränderte Sachlage wegen unzureichender Strafgewalt (§ 24 Abs. 2 GVG) setzt voraus, dass das erkennende Gericht die Hauptverhandlung so lange weiterführt, bis nach deren Ergebnis ein Schuldspruch zu erwarten ist und das Gericht auf Grund der Erkenntnisse in der Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt, dass eine Rechtsfolge angezeigt ist, die seine Strafgewalt übersteigt (vgl. KG, Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - 4 ARs 11/07, vom 5. März 2001 - 3 ARs 3/02 - und vom 13. November 1998 - 5 ARs 19/98 - OLG Köln a.a.O.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 311, 312; OLG Zweibrücken MDR 1992, 178).
  • OLG Schleswig, 16.11.2020 - 1 Ws 208/20

    Die Eröffnungsentscheidung eines Gerichts höherer Ordnung vor dem Gericht

    Anderenfalls ist dessen Entscheidung nichts anderes als eine unzulässige Umgehung der ­ in formelle Rechtskraft erwachsenen ­ Eröffnungsentscheidung des höherrangigen Gerichts und der ihr zugrundeliegenden rechtlichen Bewertung (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. November 2017 ­ 1 St 292 OJs 2/14 (3) ­, juris; KG Berlin, Beschluss vom 13. November 1998, 1 AR 1314/98, juris), zudem mit der Folge einer Verfahrensverzögerung, die hier aufgrund der erst jetzt erfolgten Vorlage durch das Amtsgericht bereits erkennbar eingetreten ist.
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